FDP Sassenberg-Füchtorf
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Antrag: Einstellung von Mitteln für die Ausführungsplanung und die Umsetzung des Stadtparks

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsansatz für die Planungskosten des Stadtparks im Produkt 13.01.02 wird auf den notwendigen Betrag, der für Ausführungsplanung notwendig ist, erhöht. Für das Haushaltsjahr 2020 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe der zu erwartenden Umsetzungskosten eingestellt.

Begründung

Mit der Vollendung der Abbrucharbeiten am Klingenhagen und dem in Kürze zu erwartenden Baubeginn stellen viele Sassenberger Bürger die Frage nach der Weiterentwicklung des Stadtparks. Wie bekannt ist, wird durch die anstehende Baumaßnahme ein Teil des Stadtparks überplant und umgenutzt werden. Um mögliche Synergieeffekte zu nutzen, müssen die Planungen für die verbleibende Fläche des Stadtparks noch dieses Jahr abgeschlossen werden, da mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen im Jahr 2020 zu rechnen ist.

Es gibt bislang zwei Vorentwürfe, die jedoch beide nicht ausgereift genug sind, um eine Ausführungsplanung zu erstellen. Daher sollte ein konkreter Anforderungskatalog ausgearbeitet werden, um daraufhin einen der Pläne auszuwählen und fortzuführen. Dabei kann und darf auch über weitere Pläne nachgedacht werden. Der aktuell eingestellte Haushaltsansatz ist für das angestrebte Verfahren aktuell nicht ausreichend.

Um eine finale Entscheidung für einen Ausführungsplan zu erreichen, kann optional die kurzfristige Einrichtung einer Arbeitsgruppe angestrebt werden.

Ergänzend sei erwähnt, dass jede weitere Verzögerung im Hinblick auf die Kostensteigerungen der letzten Jahre zu Mehrkosten führen würde. Insofern ist im Sinne einer nachhaltigen Haushaltsführung eine zügige Umsetzung geboten.


13. Januar 2019

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