FDP Sassenberg-Füchtorf
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Antrag: Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer A und B

Beschlussvorschlag

Abweichend zum Entwurf der Haushaltssatzung empfiehlt der HFA dem Stadtrat, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 223 v.H. und die Grundsteuer B auf 443 v.H. zu senken.

Begründung

Zum Haushaltsjahr 2014 hat der Rat der Stadt Sassenberg vor dem Hintergrund einer schwierigen Haushaltslage und einer angestrebten Haushaltskonsolidierung beschlossen, die Hebesätze über die fiktiven Hebesätze des Gemeindefinanzierungsgesetzes anzuheben. Diese Logik wurde auch für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 angewendet.

Inzwischen hat sich die wirtschaftliche Ausgangssituation geändert. Das Bruttoinlandsprodukt ist deutlich gewachsen. Auch seitens der Landespolitik hat sich die Ausgangssituation verbessert. Durch Zuschüsse im Bereich der Kindertagesbetreuung, der Einführung einer allgemeinen Investitionspauschale oder die Weiterleitung der Integrationspauschale haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich größeren finanziellen Spielraum.

Aus Sicht der FDP ist es deshalb jetzt an der Zeit, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sassenberg wieder zu entlasten. Zudem ist es ein Gebot politischer Fairness, beschlossene Steuererhöhungen dann zurückzunehmen, wenn der Zweck der Haushaltskonsolidierung dies nicht mehr erfordert.

Aus diesem Grund beantragt die FDP die Reduzierung der Grundsteuer A und B auf das Niveau der fiktiven Hebesätze. Von der Entlastung profitieren Mieter und Eigenheimbesitzer gleichermaßen.

Sollte es in Zukunft bei einer schwierigen Haushaltslage wieder notwendig werden, die Hebesätze im Sinne der Haushaltskonsolidierung anzuheben, wird sich die FDP diesem Schritt nicht verschließen.


13. Januar 2019

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